Konzeption Traumapädagogik Stand 2018

Konzeption
Traumapädagogik

Vorwort

„Ich glaube, dass der Kern jeder Traumatisierung
in extremer Einsamkeit besteht.
Im äußersten Verlassensein.
Damit ist sie häufig, bei Gewalttrauma immer,
auch eine Traumatisierung der Beziehungen und der Beziehungsfähigkeit.
Eine liebevolle Beziehung, die in mancher Hinsicht einfach „sicher“ ist,
wird unerlässlich sein, um überhaupt von einem Trauma genesen zu können.“

(Onno van der Hart, Traumaforscher)

In den letzten Jahren konnten in der Psychotraumatologie und Hirnforschung immer deutlichere und konkretere Folgen und Auswirkungen von psychischen Traumata auf die Entwicklung und Verhaltensweisen von Kindern und Jugendlichen nachgewiesen werden. 
Insbesondere Kinder und Jugendliche, die in früher Kindheit in ihren Familien anhaltende Erfahrungen existenzbedrohender Gewalt, Vernachlässigung und Verwahrlosung (Typ II Trauma) erleiden mussten, sind dauerhaft von den Folgen betroffen und entwickeln nicht selten chronische Traumafolgestörungen übererregter, reinszenierender und vermeidender Art. 

Nur logisch und konsequent entstand daraus die Notwendigkeit, die aktuellen Erkenntnisse der Traumaforschung auch in pädagogischen Ansätzen zu berücksichtigen, um die betroffenen Kinder ihrem Bedarf entsprechend gerecht unterstützen zu können. Daraus entwickelte sich die mittlerweile zum Fachbegriff gewordene „Traumapädagogik“. 

Damit ergeben sich aus den Erkenntnissen der Psychotraumatologie klare Haltungen, Förderansätze und Methoden, die in der Umsetzung traumapädagogischer Konzepte unerlässlich sind. Diese bilden die Grundlage für traumapädagogische Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe -hier im Besonderen im Bereich der Frühförderung-, um den betroffenen Mädchen und Jungen einen sicheren Ort zu bieten, an dem sie neue, ergänzende Erfahrungen machen können, sich selbst und ihre Handlungsstrategien verstehen lernen, Entwicklungshemmnisse aufholen und sichere Bindungserfahrungen machen können. 

Der Aufbau und die Gewährleistung von tragfähigen und verlässlichen Beziehungen im Alltag ist dabei ein wesentlicher Baustein der Traumapädagogik. 

Die soziale und emotionale Stabilisierung der Kinder sowie der Aufbau von Vertrauen zu sich selbst und zu anderen ist dabei die grundlegende Zielsetzung der Traumapädagogik. 

Im Folgenden beziehe ich mich auf Kinder der Altersgruppe von der Geburt bis zur Einschulung, da der Schwerpunkt unserer Tätigkeit in diesem Bereich liegt.

Des Weiteren beziehe ich mich aus Gründen der Vereinfachung nur auf die weibliche Form „Traumapädagogin“.
1.Personenkreis
Eine traumapädagogische Förderung ist höchst sinnhaft bei Vorliegen traumatisierender Erfahrungen und der hieraus aller Wahrscheinlichkeit nach resultierenden Verhaltensauffälligkeiten. Sie kommt vor allem dann in Frage, wenn sich Gefährdungen für das Kind erkennen lassen, die die Entwicklung der Kompetenzen des Kindes, seines Selbstkonzeptes und seiner Integration in seine Lebenswelt beeinträchtigen können.
1.1.Beschreibung des Personenkreises
Traumapädagogik wendet sich an Menschen mit traumatischen Erfahrungen (hier: Kinder im Säuglings-, Kleinkind- und Kindergartenalter bis zur Einschulung). Diese weisen meist eine verminderte Stresstoleranz, Hochrisikoverhalten, Bindungsprobleme, Probleme der Emotionsregulation und Impulskontrolle, sowie Symptome einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) auf. Typische Symptome einer PTBS sind:

• Symptome des Wiedererlebens: sich aufdrängende, belastende Erinnerungen an das Trauma, Flashbacks, Alpträume
• Vermeidungssymptome: emotionale Stumpfheit, Gleichgültigkeit und Teilnahmslosigkeit der Umgebung und anderen Menschen gegenüber, aktive Vermeidung von Aktivitäten und Situationen, die Erinnerungen an das Trauma wachrufen könnten. Manchmal können wichtige Aspekte des traumatischen Erlebnisses nicht mehr (vollständig) erinnert werden
• Vegetative Übererregtheit: Schlafstörungen, Reizbarkeit, Konzentrationsschwierigkeiten, erhöhte Wachsamkeit, übermäßige Schreckhaftigkeit
1.2.Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im SGB VIII § 35 a. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) wurde 1995 um den Aufgabenbereich der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche erweitert. Dies sollte ein erster Schritt sein, der Aufsplitterung von Zuständigkeiten für behinderte junge Menschen in unterschiedlichen Hilfesystemen zu begegnen. Das SGB VIII verpflichtet im § 35 a die Jugendhilfe, Hilfe für seelisch Behinderte bzw. von einer Behinderung bedrohte zu gewähren, deren seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Zur Entscheidungsfindung, ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Eingliederungshilfe vorliegen, bedarf es einerseits einer ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Stellungnahme zur Abweichung der seelischen Gesundheit und andererseits einer fachlichen Beurteilung durch die Fachkräfte des Jugendamtes unter Beteiligung der betroffenen Kinder und Jugendlichen bzw. deren Eltern, insbesondere hinsichtlich einer zu erwartenden Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Diese Entscheidung, ob ein Teilhaberisiko droht oder bereits eingetreten ist, obliegt in jedem Fall dem Jugendamt, das dieses Ermessen dann auch fachlich, in der Regel im Rahmen des Hilfeplanverfahrens ausüben und begründen muss.
Anders als bei der Hilfe zur Erziehung hat nach § 35a SGB VIII das Kind oder der Jugendliche einen eigenständigen Anspruch, nicht der Personensorgeberechtigte. Gleichwohl wird dieser das Kind in der Regel gegenüber dem Leistungsträger vertreten.
2.Grundhaltung 
Eine wesentliche Basis der Traumapädagogik stellt eine Grundhaltung dar, die das Wissen um Folgen von Traumatisierung und biografischen Belastungen berücksichtigt und ihren Schwerpunkt auf die Ressourcen und Resilienz der Mädchen und Jungen legt. Hierbei bildet eine wertschätzende und verstehende Haltung das Fundament.

Traumatisierte Kinder haben Überlebensstrategien entwickelt, um erlebtes Grauen zu überstehen, und diese gilt es in der Funktion und Auswirkung zu verstehen, um ihnen fachlich angemessen begegnen zu können. Der sichere Ort aus traumapädagogischer Sicht entsteht im Zusammenspiel von Kindern/Jugendlichen, PädagogInnen, Fachdiensten und Strukturen. Die Entwicklung und Weiterentwicklung eines traumapädagogischen Konzeptes ist als institutioneller, kontinuierlicher Prozess zu verstehen, für den alle Beteiligten an ihrem Platz Verantwortung tragen. Daraus ergibt sich, dass die folgenden Haltungsansätze institutionell durchgängig erkennbar sein müssen.
2.1.Die Annahme des guten Grundes 
„Alles, was ein Mensch zeigt, macht einen Sinn in seiner Geschichte!“ 

Viele der Verhaltensweisen, mit denen Jungen und Mädchen auf Traumatisierungen reagieren, sind für ihr gesamtes Umfeld belastend. Dabei geht die notwendige Wertschätzung und Würdigung der Verhaltensweisen der Kinder als Überlebensstrategien häufig verloren. 

Würdigung und Wertschätzung dieser notwendig gewordenen Verhaltensweisen sind ein entscheidender erster Schritt, den Kindern zu ermöglichen, ihr belastendes Verhalten im Kontext seiner Notwendigkeit zu reflektieren und möglicherweise alternative Verhaltensweisen zu entwickeln: 

• „Du machst das weil, … ?“ „Ich mache das, weil …!“ „Ich könnte mir vorstellen, Du machst das, weil …!?“ 
• „Ich kann mir vorstellen, das war sehr hilfreich für Dich, um in der Unberechenbarkeit zurecht zu kommen/ zu überleben!“ 
• „Wir akzeptieren Dich, Deinen guten Grund und zeigen Dir auch, wenn wir nicht einverstanden sind, mit dem was Du tust.“ 
2.2.Wertschätzung 
„Es ist gut so, wie du bist!“ 

Das intensive und wiederholte Erleben von Hilflosigkeit, Ohnmacht und Willkür führt bei Kindern dazu, dass sie keinen Sinn und keinen Wert in sich und ihrem Handeln sehen können. Sie übertragen Gefühle, Gedanken und Beziehungsinhalte der traumatisierenden Situationen immer wieder auf aktuelle. Sie müssen die Möglichkeit haben, sich und das, was sie tun, mehr und mehr wieder als wertvoll zu erleben. Dort anzusetzen, wo Stärken vorhanden sind, was gerne gemacht wird, ermöglicht es, sich selbst mit seinen Fähigkeiten zu erleben und selbst schätzen zu lernen. Die Traumapädagogik gestaltet einen sicheren Rahmen, in dem den Kindern der Aufbau eines positiven Selbstbildes ermöglicht wird, um ihr Selbstwertgefühl und ihr Selbstbewusstsein wachsen zu lassen. 

Neben dieser erforderlichen Korrektur nicht funktionaler Einstellungen und Überzeugungen besteht die Notwendigkeit, das Geschehen in die eigene Lebensgeschichte einzuordnen und traumatische Erinnerungsebenen selbst zu regulieren: 
• „Ich schaue auf das, was Du kannst.“ 
• „Ich achte Deine Grenzen.“ 
• „Ich respektiere Deine bisherigen Lösungsversuche.“
2.3.Partizipation 
„Ich trau Dir was zu und überfordere Dich nicht!“ 

Die Teilhabe an der Gestaltung der eigenen Lebensbedingungen zählt zu den wichtigen Einflussfaktoren, die zu seelischer Gesundheit führen. Kinder bilden eine positive Motivation vor allem dann aus, wenn sie Erfahrungen auf folgenden drei Ebenen machen: 

• Erleben von Autonomie - Ich kann etwas entscheiden. 
• Erleben von Kompetenz - Ich kann etwas bewirken. 
• Erleben von Zugehörigkeit - Ich gehöre dazu und werde wertgeschätzt. 

In ihrem alten Lebensumfeld von Gewalt, Vernachlässigung und/oder Missbrauch haben traumatisierte Kinder eine extreme, existentielle Form des Kontrollverlustes erfahren. Sie leben in der Erwartung, keinen Einfluss auf sich oder ihr Umfeld zu haben. Ihre Selbstwirksamkeitserwartung ist stark herabgesetzt, teilweise kaum vorhanden. Gerade für diese Mädchen und Jungen ist es unerlässlich, Strukturen und Ansätze zu schaffen, die dem jeweiligen Entwicklungsstand entsprechend, die höchst mögliche Teilhabe gewährleistet: 

• „Ich will wissen, was Du Dir wünschst.“ 
• „Du bist der/die Spezialist/in für Dich.“ 
• „Wir werden gemeinsam eine Lösung finden.“ 

2.4.Transparenz 
„Jeder hat jederzeit ein Recht auf Klarheit!“ 

Kinder mit belastenden biographischen Erfahrungen, haben in der Regel Macht und Hierarchie als etwas Missbräuchliches erlebt. Sie haben einen willkürlichen Umgang mit sichernden Strukturen erfahren. Es ist daher von großer Bedeutung, dass diese Kinder einen transparenten, verantwortungsvollen Umgang mit Hierarchien, Strukturen und Machtverhältnissen erleben. 

Der sichere Ort muss ein Ort der Berechenbarkeit sein und setzt somit ein Gegengewicht zur bisherigen Unberechenbarkeit des Lebensumfeldes. Kinder benötigen Erklärungsansätze, die ihr Verhalten positiv und begründend deuten. Kinder können hierdurch eine verstehende Haltung für die vielfach auch von ihnen selbst als negativ empfundene Verhaltensweise entwickeln: 

• „Wir achten alle auf Transparenz in Strukturen und Hierarchien.“ 
• „Du darfst mich immer fragen.“ 
• „Ich erkläre Dir, was, wann, wo und vor allem warum etwas passiert.“

2.5.Spaß und Freude 
„Viel Freude trägt viel Belastung!“ 

Psychische Traumata gehen mit extremen Gefühlen der Angst, Ohnmacht, Scham, Trauer, Wut und Ekel einher. Ein erhebliches Ungleichgewicht in der Belastungswaage der Emotionen. Es gilt daher, die Freudenseite zu beleben und ihr einen besonderen Schwerpunkt zu geben, um die Belastung und Widerstandsfähigkeit (Resilienz) ins Gleichgewicht zu bringen. Dieser, die Gesundheit als Prozess verstehende (salutogene), Ansatz bringt Kopf und Körper in positives Erleben, welches Konstruktivität, Lernen und Entwicklung nachhaltig unterstützt. Weiter unterstützen Spaß und Lachen die Serotoninausschüttung und setzen so ein Gegengewicht zur erhöhten Adrenalinausschüttung durch ein erhöhtes Stresslevel, in dem sich traumatisierte Kinder befinden. Kinder, die aus traumatisierenden familiären Bezügen kommen, sind in der Regel „Überlebenskünstler“. Sie haben es geschafft, unter massiv vernachlässigenden Bedingungen eine oft beeindruckende Entwicklungsleistung zu vollbringen. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, die vorhandenen Ressourcen zu stärken und neue Ressourcen zu entdecken. 

• „Wenn wir gemeinsam Spaß haben, erleben wir uns als Gemeinschaft.“ 
• „Ich mach mit Dir auch das, was mir Spaß macht! So steck ich Dich mit meiner Freude an!“ 
• „Wir lachen auch über uns! Das bringt Spaß und Gelassenheit.“

3.Selbstwirksamkeit/-bemächtigung der Kinder

3.1.Förderung des Selbstverstehens 
Traumapädagogin

• Die Traumapädagogin weiß, was im Kopf und im Körper, insbesondere bei Stress und Trauma passiert. 
• Die Traumapädagogin lernt ihre eigenen Stressreaktionen zu verstehen. 
• Die Traumapädagogin betrachtet Verhaltensweisen unter der Perspektive, dass sie individuell entwicklungslogisch und hoch sinnhaft sind. Dies gilt sowohl für das Verhalten des Kindes als auch für das Verhalten von Eltern bzw. anderer wichtiger Bezugspersonen und bei sich selbst. 

Kind 
Die traumapädagogische Förderung bietet dem Kind gezielt: 

• Angebote, seinem Entwicklungsstand entsprechend, zu lernen, was in seinem Gehirn und seinem Körper, insbesondere bei Stress und Trauma passiert. 
• Angebote, um mit ihm die sinnvollen Hintergründe von seinen Verhaltensweisen und Reaktionen zu suchen und Ideen für Verhaltensalternativen zu erarbeitet und zu sichern. 
• Angebote, um seine Biografie zusammenhängend zu verstehen.
3.2.Förderung der Körper-und Sinneswahrnehmung 
Traumapädagogin

• Die Traumapädagogin beachtet und berücksichtigt, welche Sinnesreize auf die Kinder in ihrem Umfeld wirken und macht darauf aufmerksam. 
• Die Traumapädagogin unterscheidet zwischen angenehmer und unangenehmer körperlicher Nähe und geht damit reflektiert um. 
• Die Traumapädagogin kennt und arbeitet mit Bewegungs- und Entspannungseinheiten zur Versorgung ihrer Belastungen und den damit zusammenhängenden Auswirkungen auf ihren Körper (Selbstfürsorge).

Kind 
Die traumapädagogische Förderung bietet dem Kind gezielt: 

• Anregungen und Anreize, zu riechen, zu schmecken, zu sehen, zu hören und zu spüren. 
• Angebote, um Körperempfindungen sprachlich ausdrücken zu können. 
• Angebote zum Erlernen und Spüren von Körperempfindungen im Zusammenhang mit Emotionen. 
• Anregungen, um angenehme und unangenehme körperliche Nähe unterscheiden zu lernen und mit gestärktem Bewusstsein zu entscheiden, welche es von wem und wann zulassen möchten. 
• Bewegungs- und Entspannungseinheiten zur Versorgung der traumaspezifischen Auswirkungen auf den Körper (Stresslevel, Erstarrung, somatische Symptome, Trennung von Kopf und Körper, Körperhaltung). 
3.3.Förderung der Emotionsregulation 
Traumapädagogin

• Die Traumapädagogin kennt alle Basisgefühle und die möglichen Körperreaktionen, Empfindungen und entsprechende Handlungsimpulse. 
• Die Traumapädagogin wird darin unterstützt, eigene Emotionen zu erkennen, zu benennen und zum Ausdruck zu bringen. 
• Die Traumapädagogin kennt Möglichkeiten der Selbstregulation in Bezug auf Unter- und Übererregung und der eigenen emotionalen Stabilisierung. 
• Die Interaktionen zwischen Traumapädagogin und Kind wird unter dem Aspekt der Übertragung und Gegenübertragung reflektiert. 
• Die Interaktionen werden unter dem Aspekt der emotionalen Wirkung auf die Traumapädagogin reflektiert. 
• Die Traumapädagogin wird bei Unsicherheiten und in Krisensituationen in ihrer emotionalen Stabilisierung unterstützt (u. a. regelmäßige Supervisionen).

Kind
Die traumapädagogische Förderung bietet dem Kind gezielt: 

• Angebote, um Verhaltensweisen, Körperreaktionen, Emotionen sowie Handlungsimpulse besser zu verstehen. 
• Psychoedukative Hilfestellung, um hohen Stress auslösende Reize (Trigger) benennen und erkennen zu können. 
• Förderung im Erlernen von Fertigkeiten, um Emotionen bei sich und bei anderen zu erkennen und zu benennen, sowie entsprechende Ausdrucksmöglichkeiten zu finden. 
• Angebote zum Erlernen von Selbstregulationsmöglichkeiten 
• Unterstützung zur emotionalen Stabilisierung bei Unsicherheiten und Krisensituationen. 
3.4.Förderung der physischen und psychischen Widerstandsfähigkeit (Resilienz) 
Traumapädagogin

• Die Traumapädagogin wird entsprechend ihrer Stärken und Fähigkeiten gefördert. 
• Die Traumapädagogin weiß um die positiven Einflüsse auf die psychische und physische Gesundheit (Erkenntnisse der Resilienzforschung). 
• Der Arbeitsrahmen bietet der Traumapädagogin gezielt Angebote, ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber psychischen Belastungen zu erhalten und weiter aufzubauen. 

Kind
Die traumapädagogische Förderung bietet dem Kind gezielt: 

• Angebote, um die Resilienz zu fördern. 
• Angebote, um seine vorhandenen Fähigkeiten, Stärken und Interessen zu entdecken und zu fördern. 
3.5.Förderung der Selbstregulation 
Traumapädagogin

• Die Traumapädagogin versteht die Funktion von Dissoziation und weiß um die Möglichkeiten der Unterstützung. 
• Die Traumapädagogin versteht die Hintergründe der verschiedenen Formen des Wiedererlebens (plötzliches, psychisches Wiedererleben traumatischer Ereignisse, das durch Auslösereize hervorgerufen wird) und kennt die Möglichkeiten der Unterstützung. 
• Die Traumapädagogin achtet auf Körperreaktionen bei dem Kind und bei sich selbst. 
• Die Traumapädagogin kennt Entspannungstechniken, Reorientierungsmöglichkeiten und Möglichkeiten zum Erarbeiten von Notfallstrategien. 

Kind
Die traumapädagogische Förderung bietet dem Kind gezielt: 

• Angebote zum Erlernen und Verstehen der Funktion von Dissoziation. 
• Angebote zum Verstehen von Rückblenden (Flashbacks). 
• Angebote und Anregungen zur Förderung seiner Achtsamkeit auf Körperreaktionen. 
• Angebote, mit ihm Möglichkeiten der Entspannung und Selbstregulation zu erlernen. 
• Angebote, mit ihm Reorientierungsmöglichkeiten zu erarbeiten und zu erproben. 
• Angebote, mit ihm Notfallstrategien zu erarbeiten und zu erproben. 
3.6.Partizipation 
Traumapädagogin (hier: Mitarbeiterin)

• Die Traumapädagogin kann sie betreffende Arbeitsprozesse und Rahmenbedingungen mitgestalten.
• Die Traumapädagogin ist in die Gestaltung ihres Arbeitsalltags und die damit verbundenen Entscheidungen einbezogen und gestalten diese mit. 
• Die Traumapädagogin wird aktiv an Gesprächen über die arbeitsspezifischen Belastungs- und Entlastungsfaktoren einbezogen. 
• Die Traumapädagogin wirkt an der inhaltlichen und methodischen Weiterentwicklung der pädagogischen Konzepte mit. 

Kind 
Die traumapädagogische Förderung bietet dem Kind gezielt: 

• Möglichkeiten und Angebote zur Partizipation in Alltagssituationen in verschiedenen Stufen (Information, Mitsprache, Mitbestimmung, Selbstbestimmung). 
• Mitgestaltung seines Lebens- und Alltagsraums in allen Dingen, die es betrifft.
• Möglichkeiten des Rückzugs und der Abgrenzung. 
3.7.Chance zur sozialen Teilhabe 

3.7.1. Familie 
Unter Berücksichtigung der individuellen familiären Ausgangslage, insbesondere hinsichtlich der Wirkung auf die Sicherheit und Stabilisierung: 

• wird das Kind in seiner Interaktion mit Eltern, Geschwistern und anderen Familienangehörigen unterstützt.
3.7.2. Kontakt mit Gleichaltrigen 
Die traumapädagogische Förderung bietet dem Kind gezielt: 

• Angebote, Begegnungsräume und Möglichkeiten, seine sozialen Kompetenzaspekte zu fördern (z.B. Kommunikation, Interaktion, Empathiefähigkeit, Perspektivwechsel, Konfliktverhalten, etc.) als Voraussetzung zur Teilhabe in einer Gemeinschaft. 
• Aktive Unterstützung, vorhandene Kontakte zu pflegen. 
• Möglichkeiten zur Teilhabe in gesellschaftlichen Gemeinschaften (z.B. Vereine, Eltern-Kind-Gruppen, Spielgruppen etc.).
3.7.3. Kindertageseinrichtung
Unter Berücksichtigung der individuellen Beteiligungsmöglichkeiten der KooperationspartnerInnen besteht seitens der Traumapädagogin das Angebot eines engen Kooperationssystems Kindertageseinrichtung- Traumapädagogin- Kind, in dem: 

• Zusammenhänge der vorhandenen emotionalen Ausgangslage und der daraus resultierenden Herausforderungen für den Kita-Alltag erfasst werden. 
• Individuelle Fördermöglichkeiten unter Berücksichtigung vorhandener traumarelevanter Emotionslagen (Scham, Schuld, Angst, Demütigung, Selbstunwirksamkeitserwartung) und intellektueller Möglichkeiten (IQ, Dissoziationsneigung, Unkonzentriertheit, Impulsdurchbrüche) erarbeitet werden. 
3.8.2. Haltgebende Strukturen 
Die traumapädagogische Förderung bietet Strukturen, die die emotionale Sicherheit des Kindes sowohl in der Einzelförderung als auch im Rahmen der Begleitung in der Kita-Gruppe unterstützen.
Dazu gehören: 

• Rituale 
• Transparenz von tagesstrukturellen und wochenstrukturellen Punkten 
• Transparenz über An- und Abwesenheit der Traumapädagogin 
• Transparenz über individuelle Besuche oder Termine 
• Regelmäßige Gruppenaktivitäten 
4.Bindungspädagogik 

4.1.1.Erfassen der Bindungserfahrungen 
Traumapädagogin 

• Die Traumapädagogin kennt ihre eigenen Bindungserfahrungen und die daraus resultierenden Erwartungen und Beziehungsfallen. 
• Die Traumapädagogin entwickeln eine Sensibilität bezüglich der Beziehungsgestaltung mit dem Kind.

Kind
Es werden mit dem Kind sowie mit seinem sozialen Umfeld und mit weiteren KooperationspartnerInnen frühere und aktuelle Bindungserfahrungen erfasst. 
Dazu gehören insbesondere: 
• Beziehungserfahrungen und die daraus resultierende Beziehungserwartung und Beziehungsgestaltung. 
• Das soziale Umfeld. 
• Wichtige, stärkende Bindungspersonen. 
• Wichtige, verunsichernde Bindungspersonen. 
4.1.2.Bindungsförderndes Verhalten und Stabilisierung 
Traumapädagogin

Zur Unterstützung einer sicheren und einschätzbaren Beziehungsgestaltung bietet der Arbeitsalltag gezielt Stabilisierungsansätze für die Traumapädagogin in Bezug auf die belastenden Beziehungserfahrungen mit dem Kind. Dazu gehört: 

• Die Reflexion der täglichen Beziehungsgestaltung unter dem Aspekt der Reinszenierung von Beziehungserwartungen des Kindes.
• Die Versorgung der daraus resultierenden Gefühle und Empfindungen sowie der Übertragungsgefühle der Traumapädagogin. 
• Die Reflexion über die unterschiedlichen emotionalen Resonanzen (Gefühle und 
Stimmungen) der Traumapädagogin auf das Kind.

Kind
In der Förderung wird gezielt auf eine Entängstigung im Beziehungsangebot geachtet: 

• Das Kind erhält sicherheitsfördernde Botschaften. 
• Dem Kind wird erklärt, wie und weshalb sich die Traumapädagogin ihm gegenüber verhält. 
• Regeln werden transparent gemacht. 
• Bindungsbedürfnisse des Kindes werden analysiert und eine mögliche Versorgung erarbeitet. 
• Es werden bindungsrelevante Situationen wie z. B. Übergänge und Trennungen bewusst gestaltet. 
4.2.Arbeit mit Eltern/Personensorgeberechtigten
Traumapädagogin 

• Die Traumapädagogin berücksichtigt die Sorgen und Ängste der Eltern/Personensorgeberechtigten und ihre interaktionelle und interkulturelle Kompetenz; dies lässt sie sie spüren, ohne das Fehlverhalten der Eltern/Personensorgeberechtigten zu bagatellisieren oder zu verleugnen. 
• Die Traumapädagogin verfügt über ausreichendes Wissen über transgenerationale Weitergabe von Traumata, Grundlagen der systemischen Elternarbeit sowie Ressourcenaktivierung in Familiensystemen. 
• Eltern/Personensorgeberechtigte werden in die Diagnoseprozesse mit einbezogen. 
• Es besteht Klarheit darüber, welche Personen und Stellen für welche Tätigkeiten in der Arbeit mit den Eltern/Personensorgeberechtigten verantwortlich sind. 
• Es besteht Klarheit darüber, wie die unterschiedlichen Bereiche und Personen, die in der Arbeit mit den Eltern/Personensorgeberechtigten tätig sind, kontinuierlich und transparent miteinander kommunizieren. 


Eltern/Personensorgeberechtigte

• Die Eltern/Personensorgeberechtigten erhalten umfassend Informationen über die pädagogische Arbeit der Traumapädagogin und ihre Bedeutung in diesem Prozess. 
• Die Eltern/Personensorgeberechtigten erfahren Unterstützung bei der Entwicklung ihrer eigenen und familiären Situation. 
• Die Eltern/Personensorgeberechtigten sollen angeregt und unterstützt werden, sich mit ihrer eigenen Biografie und der Geschichte ihrer Familie auseinanderzusetzen. 
• Die Eltern/Personensorgeberechtigten sollen die Möglichkeit erhalten, zu lernen, empathisch mit ihrem Kind zu sein. 
• Die Eltern/Personensorgeberechtigten erhalten Unterstützung in der Interaktion mit ihrem Kind. 
5.Interdisziplinäre Vernetzung/Kooperation
Die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Fachleuten soll ein sich gegenseitig ergänzendes System bilden und als umfassendes Angebot für Kind und Familie Orientierung und Hilfestellung bieten. Dabei muss die Familie als Ganzheit mit ihrem individuellen Umfeld gesehen werden. Je besser die Zusammenarbeit koordiniert ist, desto besser können die Ansätze der Traumapädagogik zielgerichtet umgesetzt werden.
Zur Wiederherstellung sozialer und gesellschaftlicher Teilhabe eines Kindes mit traumabezogenem Hintergrund ist es notwendig, diesbezüglich verbindliche Mindestvereinbarungen mit den anderen beteiligten Helfersystemen im Sinne einer multisystemischen Sichtweise herzustellen, wie z.B.:

• Spielgruppen/Spielkreisen
• Kindertagesstätten
• Ärzten
• Ämtern, wie Jugend-, Sozial- und Gesundheitsamt
• Traumatherapeuten und anderen Therapeuten
• Beratungsstellen (z.B. Selbsthilfegruppen/Erziehungsberatung/Kinderschutzbund)
• Familienhilfe
Kindbezogene Kontakte und sich daraus entwickelnde Zusammenarbeit entstehen telefonisch oder persönlich, nachdem die Eltern/Personensorgeberechtigten ihr schriftliches Einverständnis gegeben haben. Es ist anzustreben, Kontakte und Gespräche gemeinsam mit den Eltern/Personensorgeberechtigten zu gestalten. Ziel ist es nicht, über- sondern miteinander zu reden.
6.Qualität 
Um den Anforderungen an eine Praxis für Taumapädagogik gerecht zu werden, ist es von Bedeutung, dass die Arbeitsabläufe und Strukturen unter Beteiligung aller in der Praxis tätigen Traumapädagoginnen fortlaufend überprüft und weiter entwickelt werden. 
6.1.Strukturqualität

Die Erfordernisse, die sich aus der Situation von Kind und Familie ergeben, bestimmen die Arbeitsweisen des Systems Traumapädagogik:

• Es ist in hohem Maß flexibel in seinen Organisationsstrukturen 
• Es ist familiennah und arbeitet je nach Notwendigkeit im häuslichen Umfeld und der Kindertagesstätte/ Krippe etc., wobei der Arbeit im Haus der Eltern/Personensorgeberechtigten besondere Bedeutung zukommt

Die mobile Arbeitsweise der Traumapädagogik ermöglicht:
• Die Beratung der Eltern/Personensorgeberechtigten und die Förderung des Kindes in der unmittelbaren Lebensumwelt
• Die Bedingungen und Chancen der Entwicklung und Entfaltung des Kindes im familiären Umfeld zu erleben und zu beobachten
• Die Eltern/Personensorgeberechtigten in die Förderung und Beratung unmittelbar mit einzubeziehen (unter Berücksichtigung der individuellen familiären Ausgangslage, insbesondere hinsichtlich der Wirkung auf die Sicherheit und Stabilisierung)
• Die Hilfen auf die reale Lebenssituation der Familie und die Erwartungen der Eltern/Personensorgeberechtigten auszurichten
• Die Beratung der Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertagesstätten
• Die Förderung bzw. Integration des Kindes in das Sozialgefüge und die strukturellen Rahmenbedingungen der Kindertagesstätte bzw. Schaffung von Rahmenbedingungen, die die Teilhabe des Kindes sichern, unter Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kindertagesstätte
6.1.1.Personelle Ausstattung 

Die Praxis für Heilpädagogik und Traumapädagogik wird von der Heil- und Traumapädagogin Alexandra Matthies geleitet. Weitere Traumapädagoginnen ergänzen das Team.
Im Falle der Erkrankung einer Traumapädagogin von mehr als drei Wochen wird eine Vertretung sichergestellt.

In der pädagogischen Arbeit mit traumatisierten Kindern werden Traumapädagoginnen konfrontiert mit überwältigenden, impulsiven und überraschenden Gefühlen und Verhaltensweisen. Traumapädagoginnen werden häufig in der pädagogischen Beziehung in die unbewältigte Vergangenheit der Kinder verwickelt. Die professionelle Grundhaltung der Traumapädagogik erfordert von den Traumapädagoginnen eine hohe Reflexionsfähigkeit, Fachwissen, Belastbarkeit, Beziehungs-und Konfliktfähigkeit, sowie eine eigene emotionale Stabilität. 

Daher kommt der Mitarbeiterförderung ein hoher Stellenwert im Gesamtkonzept der traumapädagogischen Arbeit zu. 
• Die Prozesse zur Personalentwicklung und -förderung haben das Ziel, die Mitarbeiterinnen zu unterstützen bezüglich Sicherheit, Selbstreflektion und emotionaler Stabilisierung. 
• Bei der Personalauswahl wird geachtet auf Qualifikation und Persönlichkeit unter dem Aspekt der Teamergänzung, Ressourcenvielfalt und Stabilität. 
• Die Einarbeitung neuer Traumapädagoginnen beinhaltet die Einführung in das traumapädagogische Konzept der Praxis.
• Regelmäßige Supervision unter dem Aspekt der emotionalen Stabilisierung durch eine Supervisorin mit Kenntnissen in Psychotraumatologie. 
• Regelmäßige Fallbesprechungen
• Ressourcenorientierte MitarbeiterInnengespräche mit Entwicklungs- und Perspektivplanung. 
• Sicherung der traumaspezifischen Fortbildung.
• Sicherung des Fortbildungstransfers ins Team. 
• Unterstützung und Förderung interner und externer fachlicher Kooperationen und neuer Erfahrungsräume. 
6.1.2.Räumliche und sächliche Ausstattung

Die Praxis für Heilpädagogik und Traumapädagogik verfügt über Räumlichkeiten in:
 
Walkerdamm 17, 24103 Kiel.                              

Zur Ausstattung der Praxis gehören:
• ein umfangreiches Sortiment von Spiel- und Beschäftigungs-, Psychomotorik- und Wahrnehmungs- sowie traumaspezifischen Fördermaterialien
• Traumaspezifische Beobachtungsverfahren
• Videoausstattung
• Fotoapparat
• ein aktueller Bestand an Fachliteratur und Fachzeitschriften
• bürotechnische Ausstattung (Telefon, PC, Internet, Kopiergerät) sowie entsprechendes Mobiliar
• anerkannte Kraftfahrzeuge
6.2.Prozessqualität

Die verschiedenen Prozesse im Verlauf der Traumapädagogik sind klar zugeordnet und entsprechend strukturiert.
6.2.1.Diagnostik

Eine umfassende Diagnostik ist unerlässlich für eine sinnvolle Förderplanung. Sie darf allerdings nicht zum Instrument der Zu- bzw. Festschreibung auffälliger Verhaltensweisen verkommen.
Diagnostik muss immer wieder den Ausgangspunkt für neue, weitere Entwicklungsmöglichkeiten bestimmen. Nur dann ist sie hilfreich. Diagnostik muss helfen, das Eigenkonzept des Kindes zu verstehen.
Leistungen der Diagnostik:
• sind als Eingangs-, Verlaufs- und Abschlussdiagnostik angelegt
• beinhalten die Beobachtung und Beurteilung der Eltern- bzw. Personensorgeberechtigte-Kind-Interaktion
• sind handlungs- und alltagsorientiert und zielen auf die Teilhabe des Kindes an seiner realen Lebenswelt
• bedienen sich der traumapädagogischen Befunderhebung, d. h. der Beobachtung sowie normorientierter Verfahren, wie standardisierter Screenings (Beobachtungsbögen, Checklisten und Fragebögen zur Erfassung traumatischer Ereignisse)
• leisten die Integration der diagnostischen Einzelbeiträge und Befunde in eine systemische Gesamtschau
• dienen als Grundlage des Förderplanes
• werden unter Einbeziehung der Bezugspersonen des Kindes erbracht
6.2.2.Förderplanung

Im Förderplan werden als Ergebnis der traumapädagogischen Diagnostik folgende Bereiche dokumentiert:
• relevante Daten der Anamnese,
• Darstellung der vorhanden Fähigkeiten und Ressourcen,


• Auflistung der nach dem individuellen Bedarf voraussichtlich erforderlichen Förder- und Behandlungsangebote für das Kind unter Einbeziehung seiner Bezugspersonen mit Angaben von:
             - Art
             - wöchentlicher Frequenz
             - Förderzeitraum
             - Förderort
             - Festlegung individueller Förderziele

Der Förderplan wird erstmalig spätestens sechs Wochen nach Beginn der Fördermaßnahme erstellt und mit den Eltern/Personensorgeberechtigten und der Kindertagesstätte besprochen. Er wird von den Eltern/Personensorgeberechtigten unterschrieben. Als Richtlinie für die Förderplanung dienen eigene Beobachtungen sowie ggf. normorientierte Verfahren, wie standardisierte Screenings (Beobachtungsbögen, Checklisten und Fragebögen zur Erfassung traumatischer Ereignisse). Das Original des Förderplans erhält der Kostenträger. Die Eltern/Personensorgeberechtigten erhalten eine Kopie. Eine weitere Kopie verbleibt in der Praxis für Heilpädagogik und Traumapädagogik.
Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums wird ein weiterer Förderplan entsprechend dem Verlauf der Förderung angepasst. Die Fortschreibung enthält Aussagen zur Zielerreichung, ergänzt um die Fortschreibung der anzustrebenden Ziele.
6.2.3.Entwicklungsbericht/ Hilfeplangespräch 

Sechs Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums wird ein Entwicklungsbericht für den Kostenträger erstellt und mit den Eltern/Personensorgeberechtigten besprochen. Im Entwicklungsbericht werden der Verlauf der Traumapädagogischen Förderung sowie der aktuelle Entwicklungsstand des Kindes dokumentiert. Das Original erhält der Kostenträger. Die Eltern/Personensorgeberechtigten erhalten eine Kopie. Eine weitere Kopie verbleibt in der Praxis für Heilpädagogik und Traumapädagogik.
Mit dem Hilfeplaner wird ein Termin für ein Hilfeplangespräch vereinbart. Dieses findet in der Kindertagesstätte bzw. ggf. bei den Eltern/Personensorgeberechtigten zu Hause satt.
Folgende Personen sind daran beteiligt: -Eltern/ Personensorgeberechtigte
                                                                 -Bezugserzieher
                                                                 -Hilfeplaner
                                                                 -Traumapädagogin der Praxis für Heilpädagogik                          
                                                                  und Traumapädagogik  

Unter Berücksichtigung des Entwicklungsberichts wird hier mit den beteiligten Personen der aktuelle Förderbedarf des Kindes ermittelt und die weitere Vorgehensweise besprochen.
6.2.4.Dokumentation und Datenschutz

Der Prozess der traumapädagogischen Förderung wird regelmäßig dokumentiert.
Zur Dokumentation der traumapädagogischen Förderung gehören:
• Anamnesebericht
• Ärztliche Berichte und Entwicklungsberichte, diagnostische Befunde
• Eingangs- Verlauf- und Abschlussdiagnostik
• Förderpläne
• Entwicklungsberichte als Zwischenbericht bzw. Abschlussbericht
• Schweigepflichtentbindungen und Einverständniserklärungen
• Fallbezogener Schriftverkehr mit dem Kostenträger/ Kostenanerkenntnisse
• Stundenprotokolle
Eine Kinderakte in der Praxis für Heilpädagogik und Traumapädagogik ist eine Dokumentation über die traumapädagogische Förderung mit diesem Kind. Zugang zu oder Einsicht in diese Akte haben daher nur diejenigen Personen, die mit dem betreffenden Kind befasst sind. Es gelten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (SGB l, §60ff).
6.2.5.Fortschreibung der Konzeption

Die Konzeption wird nach Bedarf fortgeschrieben. Spätestens alle 3 Jahre erfolgt eine Überprüfung bzw. Anpassung unter Beteiligung aller in der Praxis tätigen Traumapädagoginnen.
6.3. Ergebnisqualität

Die Ergebnisqualität der Leistungen der Praxis für Heilpädagogik und Traumapädagogik wird von den Auftraggebern bewertet. Hierbei sind insbesondere folgende Faktoren zu berücksichtigen:
• Zufriedenheit des Kindes
• Verbesserung der Lebensqualität/ Teilhabe in der Gesellschaft
• Entwicklungsverlauf des Kindes/ individuelle Entwicklungsschritte werden an den Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes gemessen
• Zufriedenheit der Eltern/Personensorgeberechtigten; interdisziplinären Partner bei Beendigung der traumapädagogischen Förderung
• Vorhandensein und Zuwachs an Bewältigungsstrategien und Ressourcen der Eltern/Personensorgeberechtigten     
• Akzeptanz in der Öffentlichkeit
7. Öffentlichkeitsarbeit

Öffentlichkeitsarbeit ist notwendig, um unser traumapädagogisches Konzept nach außen hin transparenter zu machen. Die Anliegen von Kindern mit traumatischen Erfahrungen und somit besonderem Förderbedarf und ihrer Angehörigen verdeutlichen wir in der öffentlichen Diskussion und treten für ihre Rechte ein.
Die Aufgabenvielfalt von Öffentlichkeitsarbeit umfasst unter anderem:

• Information über traumapädagogische Inhalte und über die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Beratung und traumapädagogischer Förderung
• Abbau von Hemmschwellen
• Bekanntheitsgrad steigern
• Interesse wecken Inhalte der Öffentlichkeitsarbeit:
• Kontaktpflege mit Ärzten, Therapeuten und anderen Institutionen
• Mitwirkung in Arbeitskreisen
• Broschüren und Infomaterial über Traumapädagogik bzw. Traumata
• Vernetzung mit anderen Einrichtungen für Traumapädagogik
8. Weiterentwicklung

Es gilt, die Bedürfnisse von Familien immer wieder neu wahrzunehmen und zu versuchen, diese umzusetzen. Ein besonderes Anliegen ist die Intensivierung der Arbeit mit Eltern/Personensorgeberechtigten und der interdisziplinären Zusammenarbeit.
Auch in Zukunft wird es unser Ziel bleiben, dass Menschen mit besonderem Förderbedarf zum alltäglichen, gesellschaftlichen Leben selbstverständlich dazugehören.

Für die Traumapädagogik bedeutet dies auch in Zukunft, Familien zu begleiten, zu stärken und gemeinsam mit ihnen die bestmöglichsten Entwicklungschancen für ihre Kinder zu eröffnen.
Die Einhaltung unserer Qualitätsstandards bzw. die Qualitätssicherung sind von großer Bedeutung. Es liegt uns besonders am Herzen, die mobile Arbeit und damit die konkrete Familienorientierung bzw. Orientierung am unmittelbaren sozialen Umfeld des Kindes zu sichern.
9.Anhang

9.1.Literatur

• Bausum, J./ Besser, L./ Kühn, M./ Weiß, W. (Hrsg.) (2011): Traumapädagogik. Grundlagen, Arbeitsfelder und Methoden für die pädagogische Praxis: 2. erg. u. korr. Auflage. Weinheim und München: Juventa
• Bundesarbeitsgemeinschaft Traumapädagogik (BAG) (2011): Standarts für traumapädagogische Konzepte in der stationären Kinder- und Jugendhilfe. Ein Positionspapier der BAG Traumapädagogik. Gnarrenburg: BAG
• Konzeption der mobilen heilpädagogischen Frühförderpraxis Alexandra Matthies (2015)
• Kühn, M. (2006): Bausteine einer „Pädagogik des Sicheren Ortes“ – Aspekte eines pädagogischen Umgangs mit (traumatisierten) Kindern in der Jugendhilfe aus der Praxis des SOS-Kinderdorfes Worpswede; Beitrag auf der Fachtagung „(Akut) traumatisierte Kinder und Jugendliche in Pädagogik und Jugendhilfe“, Merseburg, 17./18.02.2006
• Lang, B. (2011): Stabilisierung und (Selbst-)Fürsorge für pädagogische Fachkräfte als institutioneller Auftrag. In: Bausum, J./ Besser, L./ Kühn, M./ Weiß, W. (Hrsg.): Traumapädagogik. Grundlagen, Arbeitsfelder und Methoden für die pädagogische Praxis. 2. erg. u. korr. Auflage. Weinheim und München: Juventa, S. 217-225
• Schmidt, M. (2010): Umgang mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen in der stationären Jugendhilfe, „Traumasensibilität“ und „Traumapädagogik“. In: Fegert, J.M./ Ziegenhain, U./ Goldbeck, L. (Hrsg.): Traumatisierte Kinder und Jugendliche in Deutschland. Analysen und Empfehlungen zu Versorgung und Betreuung (Reihe: Studien und Praxishilfen zum Kinderschutz). Juventa, S. 36-60.
• Weiß, W. (2011): Phillip sucht sein Ich. Zum pädagogischen Umgang mit Traumata in den Erziehungshilfen. 6. Überarb. Auflage (Erstauflage 2003). Weinheim und München: Juventa
• Leistungs- und Prüfungsvereinbarung nach § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

9.2.Gesetzestexte

§ 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
(1) Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn
1.
ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und
2.
daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Von einer seelischen Behinderung bedroht im Sinne dieses Buches sind Kinder oder Jugendliche, bei denen eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. § 27 Absatz 4 gilt entsprechend.
(1a) Hinsichtlich der Abweichung der seelischen Gesundheit nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Stellungnahme
1.
eines Arztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie,
2.
eines Kinder- und Jugendpsychotherapeuten oder
3.
eines Arztes oder eines psychologischen Psychotherapeuten, der über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt,
einzuholen. Die Stellungnahme ist auf der Grundlage der Internationalen Klassifikation der Krankheiten in der vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information herausgegebenen deutschen Fassung zu erstellen. Dabei ist auch darzulegen, ob die Abweichung Krankheitswert hat oder auf einer Krankheit beruht. Die Hilfe soll nicht von der Person oder dem Dienst oder der Einrichtung, der die Person angehört, die die Stellungnahme abgibt, erbracht werden.
(2) Die Hilfe wird nach dem Bedarf im Einzelfall
1.
in ambulanter Form,
2.
in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen,
3.
durch geeignete Pflegepersonen und
4.
in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen geleistet.
(3) Aufgabe und Ziel der Hilfe, die Bestimmung des Personenkreises sowie die Art der Leistungen richten sich nach § 53 Absatz 3 und 4 Satz 1, den §§ 54, 56 und 57 des Zwölften Buches, soweit diese Bestimmungen auch auf seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte Personen Anwendung finden.
(4) Ist gleichzeitig Hilfe zur Erziehung zu leisten, so sollen Einrichtungen, Dienste und Personen in Anspruch genommen werden, die geeignet sind, sowohl die Aufgaben der Eingliederungshilfe zu erfüllen als auch den erzieherischen Bedarf zu decken. Sind heilpädagogische Maßnahmen für Kinder, die noch nicht im schulpflichtigen Alter sind, in Tageseinrichtungen für Kinder zu gewähren und lässt der Hilfebedarf es zu, so sollen Einrichtungen in Anspruch genommen werden, in denen behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam betreut werden.

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