Heilpädagogik

Für wen?

Kinder von Geburt bis Schuleintritt, die
  •  von Behinderung betroffen oder bedroht sind
    (z. B. Risikokinder wie Frühgeborene)
  • Schwierigkeiten in der Persönlichkeitsentwicklung und im Sozialverhalten haben
    (z. B. aggressive Verhaltensweisen oder eine geringe Frustrationstoleranz)
  • eine nicht altersgemäße Spielentwicklung aufzeigen
    (z. B. wenig Interesse oder Ausdauer)
  • eine verzögerte Sprachentwicklung aufweisen
  • Probleme in der Wahrnehmungsverarbeitung und Bewegung zeigen
    (z. B. Über- oder Unterempfindlichkeit, auffällige Bewegungsabläufe)

Wie bekommt Ihr Kind heilpädagogische Leistungen/Frühförderung?                                               

Antragstellung/Finanzierung/Kosten?

Der gesetzliche Anspruch auf heilpädagogische Leistungen (Frühförderung)ist im SGB XII § 53 geregelt. Sollten Empfehlungen seitens des Kinderarztes und/oder des Kindergartens vorliegen bzw. sehen Sie als Eltern/Personensorgeberechtigte, dass Ihr Kind Förderung in einem oder mehreren Entwicklungsbereiche/n benötigen könnte, stellen Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag bei dem jeweils zuständigen Amt.
Es erfolgt  eine Rückmeldung und Überprüfung durch den Kreis bzw. die Landeshauptstadt Kiel. Hier werden Bedarf und Umfang der Förderung ermittelt und ggf. die Finanzierung übernommen.
Die Kostenübernahme durch das jeweilige Amt erfolgt unabhängig von Einkommenssituation der Eltern/Personensorgeberechtigten 
mehr lesen…(2.2. Konzeption Heilpäd.)

(Auch als Privatleistung möglich; sprechen Sie mich gerne an.)


Zuständige Ämter

Landeshauptstadt Kiel
•    Amt für Soziale Dienste, Beratung für Menschen mit Hör- und Sehbehinderung
•    Amt für Soziale Dienste, Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche- Erstberatung/Hilfeplanung


Kreis Plön
•    Amt für Soziales

Kreis Rendsburg-Eckernförde
•    Fachgruppe Eingliederungshilfen n. §35a und heilpädagogische Förderung von Kindern im Vorschulbereich

Wie wir arbeiten (heilpädagogisch)

Nach einer heilpädagogischen Erstdiagnostik wird ein Förderplan mit individuell zugeschnittenen Förderzielen erstellt.
Um gut heilpädagogisch arbeiten zu können, ist es uns sehr wichtig, eine vertrauensvolle Beziehung zu Ihrem Kind und seinen Bezugspersonen aufzubauen.
Die Frühförderung kann in unseren Praxisräumen, zu Hause, im Kindergarten sowie im weiteren Lebensumfeld des Kindes, in Einzelsituationen, in Kleingruppen, aber auch in der Kita-Gruppe stattfinden; individuell auf den Bedarf und die Bedürfnisse des Kindes zugeschnitten.

Zu den ganzheitlichen Arbeitsmethoden einer Heilpädagogin gehören:
•    Heilpädagogische Spielförderung
•    Anbahnung und Förderung von Kommunikation und Interaktion sowie Übungen zur Mundmotorik
•    Psychomotorische Bewegungsförderung
•    Basale Stimulation sowie Konzentrations- und Wahrnehmungsförderung
•    Förderung der kognitiven Fähigkeiten und Anbahnung konstruktiver Problemlösungen
•    Förderung der Feinmotorik und Visuomotorik besonders in Bezug auf alltagspraktische Fertigkeiten
•    Entwicklung von Kreativität und Phantasie
•    Förderung der Identitätsentwicklung, Stärkung des Selbstbewusstsein und der Selbstwirksamkeit
•    Beratung
•    Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Fachrichtungen, wie z.B. der Logopädie oder Ergotherapie
Mehr lesen…
(3. ff Konzeption Heilpäd.)

Die Transparenz unserer Arbeit ist und sehr wichtig.
Stets werden alle Beteiligten, hier vor allem die Eltern, in die Prozesse unseres heilpädagogischen Handelns mit eingebunden.

Wo?                 

Heilpädagogische und traumapädagogische Förderung orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen des Kindes und unterstützen und begleiten dieses in seinem lebenspraktischen Umfeld (im häuslichen Bereich, in der Kindertagesstätte). Zusätzlich bieten wir in unseren Praxisräumen einen geschützten Rahmen. Unser Einsatzgebiet umfasst die Landeshauptstadt Kiel, den Kreis Plön sowie Teile des Kreises Rendsburg-Eckernförde.
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